Bekanntmachung
Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom 0010-Strom-2025
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Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: BARMER Beschaffung und Vergabe Identifikationsnummer: 992-80322-57 Postanschrift: Lichtscheider Straße 89 Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal NUTS-3-Code: DEA1A Land: Deutschland E-Mail: ausschreibungen@barmer.de Telefon: 000 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 0010-Strom-2025 Titel: Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom Beschreibung: Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom für die Vertragsjahre 2026 bis 2028. Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 09310000-5 | |
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Lichtscheider Straße 89 Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal NUTS-3-Code: DEA1A Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Eigenerklärung Zuverlässigkeit Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt in Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA" insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat. Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine solche Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlos-sen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen.Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellver-tretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: s.o. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: s.o. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: s.o. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: s.o. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: s.o. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: s.o. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: s.o. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: s.o. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: s.o. Grund: Insolvenz Beschreibung: s.o. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: s.o. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: s.o. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: s.o. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: s.o. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: s.o. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: s.o. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: s.o. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: s.o. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: s.o. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: s.o. Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Eigenerkärung zu Russlandbezug Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von "JA" ) 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zur Abgabe eines Angebotes ist die vorherige Registrierung unter vorgenannten Link erforderlich. Im Rahmen der Ausschreibung dient ein auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung" -in dieser Bekanntmachung "Fragenkatalog" genannt- der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. 1. Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben: Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. JA (durch Ankreuzen) Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft ( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass 1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten. 2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. 3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. 4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar. Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen. 2. Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) : Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)? "JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen) Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen. 3. Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen. Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden. Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien | Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Ziffer 3.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung durch Ankreuzen "ja" oder "nein" als Antwort zur Frage: Verfügt der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr? Bei Ankreuzen von "Nein": Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt? durch Ankreuzen von "JA" Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen unter Ziff.4.2. des Fragenkatalogs durch durch Ankreuzen von "JA" zu nachfolgendem Text und Angaben zu den Referenzen in tabellarischer Form wie folgt. Kann der Bieter mindestens 3 Referenzprojekte von gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 vollständigen Kalenderjahre (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots) erbrachten Leistungen über Stromlieferungen mit nachfolgend definierten Mindestanforderungen nachweisen? Mindestanforderungen: es müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt und je Referenz mindestens einmal in unterschiedlicher Nennung vorkommen, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird: 1.Eine Tranchenbeschaffung mit einer Menge über 10 GWh 2.Ein Multisitekunde mit 250 Abnahmestellen oder mehr an SLP- und RLM-Lokationen 3.Ein Kunde mit Ökostrom für eine oder mehrere Lokationen über 5 GWh In der nachfolgenden Tabelle sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen: Lfd. Nr. ,(Leistungszeitraum, Angabe zur Mindestanforderung,Referenzkunde, Name des Ansprechpartners, Tel.-Nr. des Ansprechpartners Uns ist bewusst, dass sich der Auftraggeber eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vorbehält. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen die aufgrund Gesetz oder ausdrücklicher Regelung in der Bekanntmachung zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Refe-renzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 05.05.2025 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 32 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 05.05.2025 10:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://beschaffungen.barmer.de/ |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194cb519090-d6a876a8789f7b
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn Identifikationsnummer: 0 Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228-9499-0 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Es handelt sich derzeit um 419 SLP-Abnahmestellen und 47 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2023 von ca. 12,7 GWh und im Jahr 2024 von ca. 12,5 GWh. Für das erste Bezugsjahr 2026 wird mit einem prognostizierten Gesamtbedarf von ca. 10,8 GWh ausgegangen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Ausschreibung dient dieser auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung" - im Folgenden "Fragenkatalog" genannt - der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben: Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. JA (durch Ankreuzen) Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft ( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass 1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten. 2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. 3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. 4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar. Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen. Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) : Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)? "JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen) Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen. Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen. Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden. Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Arbeitspreis AP = α * Base-Notierung + β * Peak-Notierung + γ + δ α = Base-Anteil [%] β = Peak-Anteil [%] γ = Aufschla[€/MWh] δ = HKN [€/MWh] Preisindikatoren für Terminmarktmengen + Aufschlag für HKN •Die Komponenten α und β werden gemeinschaftlich für die RLM- und SLP-Abnahmestellen mit den wertungsrelevanten Kursnotierungen aus Terminmarkt der Euro-pean Energy Exchange (EEX; Base = α und Peak = β) eines Jahres multipliziert und die beiden Ergebnisse addiert. Zu diesem Ergebnis wird der Aufschlag des Lieferanten γ so-wie der Preis δ für den Herkunftsnachweis (HKN) je Megawattstunde hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Arbeitspreis für RLM und SLP gemeinsam/einheitlich für eine Megawatt-stunde des jeweiligen Lieferjahres. •Sodann wird der Arbeitspreis mit der jeweils prognostizieren Menge (Wirkarbeit in Mega-wattstunden) aller RLM-/SLP-Abnahmestellen des jeweiligen Zeitraums eines Lieferjahres multipliziert. Das kumulative Ergebnis aus allen Lieferjahren sind sodann die Gesamtkos-ten (€) für die Terminmarktbeschaffung. •Die wertungsrelevanten Kursnotierungen sind (siehe auch Anlage "Preisblatt Strom_V1"): oBase: Settlementpreis* für den Jahresfuture Base an der EEX, Marktgebiet Deutschland, für das jeweilige Kalenderjahr am Börsenhandelstag 02.05.2025 oPeak: Settlementpreis* für den Jahresfuture Peak an der EEX, Marktgebiet Deutschland, für das jeweilige Kalenderjahr am Börsenhandelstag 02.05.2025 Der daraus ermittelte niedrigste Gesamtpreis erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet eine Verlosung unter den preisgleichen Angeboten. Gewinner ist das zuerst gezogene Los. Es ist keine Settlementpreisformel nötig. Diese Berechnung dient nur der Vergleichbarkeit der Angebote im Rahmen der Ausschreibung und wird für alle Anbieter gleichermaßen verwendet., Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
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