Bekanntmachung

Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom 0010-Strom-2025





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Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: BARMER Beschaffung und Vergabe
Identifikationsnummer: 992-80322-57
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal
NUTS-3-Code: DEA1A
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@barmer.de
Telefon: 000
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 0010-Strom-2025
Titel: Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom
Beschreibung: Bundesweite Stromversorgung der BARMER mit Ökostrom für die Vertragsjahre 2026 bis 2028.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 09310000-5
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal
NUTS-3-Code: DEA1A
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Eigenerklärung Zuverlässigkeit

Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt in Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA" insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat.

Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine solche Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlos-sen .

Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen.Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellver-tretend für die anderen Mitglieder abzugeben.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: s.o.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: s.o.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: s.o.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: s.o.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: s.o.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: s.o.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: s.o.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: s.o.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: s.o.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: s.o.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: s.o.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerkärung zu Russlandbezug

Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von "JA" )

1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h.,

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln.

2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Verga-beverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen.

3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.


Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zur Abgabe eines Angebotes ist die vorherige Registrierung unter vorgenannten Link erforderlich.

Im Rahmen der Ausschreibung dient ein auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung" -in dieser Bekanntmachung "Fragenkatalog" genannt- der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert.
1.
Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben:
Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden.
JA (durch Ankreuzen)
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft ( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass
1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten.
2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar.
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.

2.
Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) :
Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)?
"JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen)

Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.

Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden.
Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen.

3.
Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen.

Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden.

Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Ziffer 3.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung durch Ankreuzen "ja" oder "nein" als Antwort zur Frage: Verfügt der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr?

Bei Ankreuzen von "Nein":
Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt?
durch Ankreuzen von "JA"
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen unter Ziff.4.2. des Fragenkatalogs durch durch Ankreuzen von "JA" zu nachfolgendem Text und Angaben zu den Referenzen in tabellarischer Form wie folgt.

Kann der Bieter mindestens 3 Referenzprojekte von gegenwärtig
oder innerhalb der letzten 3 vollständigen Kalenderjahre (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots) erbrachten Leistungen über Stromlieferungen mit nachfolgend definierten Mindestanforderungen nachweisen?
Mindestanforderungen: es müssen alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt und je Referenz mindestens einmal in unterschiedlicher Nennung vorkommen, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird:
1.Eine Tranchenbeschaffung mit einer Menge über 10 GWh
2.Ein Multisitekunde mit 250 Abnahmestellen oder mehr an SLP- und RLM-Lokationen
3.Ein Kunde mit Ökostrom für eine oder mehrere Lokationen über 5 GWh

In der nachfolgenden Tabelle sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen:
Lfd. Nr. ,(Leistungszeitraum, Angabe zur Mindestanforderung,Referenzkunde, Name des Ansprechpartners, Tel.-Nr. des Ansprechpartners

Uns ist bewusst, dass sich der Auftraggeber eine Nachfrage bei den angegebenen
Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vorbehält.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen die aufgrund Gesetz oder ausdrücklicher Regelung in der Bekanntmachung zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind, ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Refe-renzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 05.05.2025 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 32 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 05.05.2025 10:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://beschaffungen.barmer.de/
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194cb519090-d6a876a8789f7b
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Identifikationsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Es handelt sich derzeit um 419 SLP-Abnahmestellen und 47 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2023 von ca. 12,7 GWh und im Jahr 2024 von ca. 12,5 GWh. Für das erste Bezugsjahr 2026 wird mit einem prognostizierten Gesamtbedarf von ca. 10,8 GWh ausgegangen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Im Rahmen der Ausschreibung dient dieser auszufüllende "Fragenkatalog Eignungsanforderungen Eigenerklärung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Eignung zur Berufsausübung" - im Folgenden "Fragenkatalog" genannt - der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert.

Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben:
Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden.
JA (durch Ankreuzen)
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft ( im Fragenkatalog zu benennen) erklärt hiermit, dass
1 .dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten.
2. dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar.
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.

Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) :
Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unternehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)?
"JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen)

Falls die Frage mit "JA" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.

Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazitäten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen werden.
Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter in diesem Fall entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsver-leiher) mit dem Angebot einzureichen.


Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen.

Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden.

Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Arbeitspreis AP = α * Base-Notierung + β * Peak-Notierung + γ + δ
α = Base-Anteil [%] β = Peak-Anteil [%] γ = Aufschla[€/MWh] δ = HKN [€/MWh]
Preisindikatoren für Terminmarktmengen + Aufschlag für HKN
•Die Komponenten α und β werden gemeinschaftlich für die RLM- und SLP-Abnahmestellen mit den wertungsrelevanten Kursnotierungen aus Terminmarkt der Euro-pean Energy Exchange (EEX; Base = α und Peak = β) eines Jahres multipliziert und die beiden Ergebnisse addiert. Zu diesem Ergebnis wird der Aufschlag des Lieferanten γ so-wie der Preis δ für den Herkunftsnachweis (HKN) je Megawattstunde hinzugerechnet. Das Ergebnis ist der Arbeitspreis für RLM und SLP gemeinsam/einheitlich für eine Megawatt-stunde des jeweiligen Lieferjahres.
•Sodann wird der Arbeitspreis mit der jeweils prognostizieren Menge (Wirkarbeit in Mega-wattstunden) aller RLM-/SLP-Abnahmestellen des jeweiligen Zeitraums eines Lieferjahres multipliziert. Das kumulative Ergebnis aus allen Lieferjahren sind sodann die Gesamtkos-ten (€) für die Terminmarktbeschaffung.
•Die wertungsrelevanten Kursnotierungen sind (siehe auch Anlage "Preisblatt Strom_V1"):
oBase: Settlementpreis* für den Jahresfuture Base an der EEX, Marktgebiet Deutschland, für das jeweilige Kalenderjahr am Börsenhandelstag 02.05.2025
oPeak: Settlementpreis* für den Jahresfuture Peak an der EEX, Marktgebiet Deutschland, für das jeweilige Kalenderjahr am Börsenhandelstag 02.05.2025
Der daraus ermittelte niedrigste Gesamtpreis erhält den Zuschlag.
Bei Preisgleichheit entscheidet eine Verlosung unter den preisgleichen Angeboten. Gewinner ist das zuerst gezogene Los.
Es ist keine Settlementpreisformel nötig. Diese Berechnung dient nur der Vergleichbarkeit der Angebote im Rahmen der Ausschreibung und wird für alle Anbieter gleichermaßen verwendet., Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein


Als Teilnehmer an der Ausschreibung erhalten Sie aktuelle Mitteilungen zu dem Verfahren u. a. auch per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der Vergabeplattform. Diese automatischen Benachrichtigungen der Vergabeplattform sind während eines laufenden Vergabeverfahrens nicht abstellbar, da Daten der Bieter zu laufenden Ausschreibungen aufgrund bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden können. Eine Abmeldung, wie bei einem Newsletter, ist insofern nicht möglich.