Bekanntmachung

Wartung der Feuerlöscher und Wandhydranten 0005-WartFeuer-2025





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Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: BARMER Beschaffung und Vergabe
Identifikationsnummer: 992-80322-57
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal
NUTS-3-Code: DEA1A
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@barmer.de
Telefon: +49 800333004993981
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 0005-WartFeuer-2025
Titel: Wartung der Feuerlöscher und Wandhydranten
Beschreibung: Prüfung und Wartung inkl. ggfs. erforderlicher Instandsetzung von Löscheinrichtung.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 50413200-5
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal
NUTS-3-Code: DEA1A
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt durch Ankreuzen von "JA" im Fragenkatalog unter Ziffer 2.2 insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliege. Er ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat.
Falls Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat.

Zusätzlich ist der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" im Falle einer Bietergemeinschaft diese Erklänung durch Aufführen aller erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bietergemeinschaft)ebenso für diese abzugeben.

Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen: (Fortsetzung nachfolgend)

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: (Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"

Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass

I.
keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

•§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
•§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen,
•§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
•§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
•§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
•§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen),
•§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung),
•den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
•Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
•den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

(Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.)

II.
Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist.
III.
Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass

•sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
•sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
•sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
•sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
•kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
•keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
•sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
•sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
•sein Unternehmen
o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen
o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder
o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: s.o.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: s.o.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: s.o.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: s.o.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: s.o.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: s.o.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: s.o.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: s.o.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: s.o.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: s.o.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerkärung zu Russlandbezug: Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, (unter Fragenkatalog Ziffer 2.2. durch Ankreuzen von"JA" ) 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch dieVerordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zuRussland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürlichePersonen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unterBuchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationenoder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionenhandeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinneder Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertesentfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferantenoder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 derRichtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmeneingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es istverboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentlicheAuftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen,Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässigenatürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einerder unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen,Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genanntenOrganisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer,Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe inAnspruch genommen werden. Zusätzlich ist unter Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" die vorgenannte Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Aufführen der erklärenden Unternehmen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Weitere Mindestanforderungen an die Eignung:
5. Unter 3.1 des Fragenkatalogs: Eigenerklärung Haftpflichtversicherung . Eigenerklärung durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" auf folgende Frage:
Verfügt der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr?
Wenn der Bieter die erste Frage mit "NEIN" beantwortet, ist folgende Frage mit "JA" zu beantworten: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt? Bei Ankreuzen von "NEIN" erfolgt der Ausschluss.

6. Unter Ziffer 4.1.1 des Fragenkatalogs: :Ankreuzen der Antwort "JA" auf die Frage: Kann der Bieter mindestens 3 aktuell laufende Referenzprojekte (mindestens 1000 Wartungen pro Jahr) von gegenwärtig
erbrachten Leistungen über die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern nachweisen?
Zusätzlich muss mindestens ein Referenzprojekt einen Kunden mit Filialgeschäft (mindestens 50 Filialen) erfüllt sein, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird:
In der nachfolgenden Tabelle sind mind. 3 Referenzen anzugeben und Referenz
(Leistungszeitraum, Anzahl der Wartungen pro Jahr, Anzahl der Filialen, Region) Referenzkunde Name des
Ansprechpartners Tel.-Nr. des Ansprechpartners aufzuführen.
Der Bieter erklärt zudem, dass ihm bewusst ist, dass sich der Auftraggeber eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzkunden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung und den Ausschluss wegen Nichterreichbarkeit der Ansprechpartner trotz mehrerer Nachfragen ausdrücklich vorbehält.
Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss


Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zur Angebotsabgabe und Erhalt aktueller Bewerberinformationen (Antworten auf Bewerberfragen ) ist die vorherige Registrierung unter vorgenannten Link zwingend erforderlich.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen, für die gesetzlich oder in dieser Bekanntmachung ausdrücklich geregelt ist, dass sie mit dem Angebot abzugeben sind, können nicht nachgefordert werden. Im Übrigen gilt: Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antwor-ten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 06.05.2025 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 24 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 06.05.2025 10:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://beschaffungen.barmer.de/
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1945f3244f4-2c235c41f74aea2d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Identifikationsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Prüfung und Wartung inkl. ggfs. erforderlicher Instandsetzung von Löscheinrichtungen für eine maximale Vertragslaufzeit von 6 Jahren, für alle BARMER Standorte bundesweit. Die Angaben zu den Höchstgrenzen i. S. EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel sind der Präambel der Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.06.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.05.2031
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Da die Wartungsleistungen nur alle zwei Jahre ausgeführt werden, würde eine kürzere Laufzeit zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung führen.
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis. Zusätzlich ist in Position 15 des Leistungsverzeichnisses ein Preisnachlass ohne Bedingung in Höhe von mindestens 10% auf den gesamten Ersatzteilkatalog des Bieters anzugeben., Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein


Als Teilnehmer an der Ausschreibung erhalten Sie aktuelle Mitteilungen zu dem Verfahren u. a. auch per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der Vergabeplattform. Diese automatischen Benachrichtigungen der Vergabeplattform sind während eines laufenden Vergabeverfahrens nicht abstellbar, da Daten der Bieter zu laufenden Ausschreibungen aufgrund bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden können. Eine Abmeldung, wie bei einem Newsletter, ist insofern nicht möglich.