Bekanntmachung

Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Projekte 0011-DigiProj-2025





Als Teilnehmer an der Ausschreibung erhalten Sie aktuelle Mitteilungen zu dem Verfahren u. a. auch per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der Vergabeplattform. Diese automatischen Benachrichtigungen der Vergabeplattform sind während eines laufenden Vergabeverfahrens nicht abstellbar, da Daten der Bieter zu laufenden Ausschreibungen aufgrund bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden können. Eine Abmeldung, wie bei einem Newsletter, ist insofern nicht möglich.




Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: BARMER Beschaffung und Vergabe
Identifikationsnummer: 992-80322-57
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal
NUTS-3-Code: DEA1A
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@barmer.de
Telefon: +49 800333004993981
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 0011-DigiProj-2025
Titel: Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Projekte
Beschreibung: Zur Erfüllung der vielfältigen und umfangreichen Aufgaben im Bereich der Digitalisierung benötigt der AG einen Dienstleister (AN) für verschiedene Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung digitaler Produkte.

Der AG beabsichtigt, einen Dienstleister als Auftragnehmer für die Unterstützungsleistung bei der Produktentwicklung und der Vorbereitung und Begleitung einer Backend-Anbindung zu beauftragen (Rahmenvertrag).
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl / Ort: 42285 Wuppertal
NUTS-3-Code: DEA1A
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1", im Folgenden auch "Fragenkatalog" genannt"

Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine weiteren Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB").

Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine sol-che Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlossen .

Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen, dessen Inhalt nachfolgend aufgelistet ist.

Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1", im Folgenden auch "Fragenkatalog" genannt" (s.o.)

(Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"

Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass

I.
keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

•§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
•§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen,
•§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
•§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
•§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
•§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen),
•§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung),
•den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
•Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
•den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

(Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.)

II.
Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist.
III.
Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass

•sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
•sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
•sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
•sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
•kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
•keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
•sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
•sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
•sein Unternehmen
o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen
o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder
o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: s.o.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: s.o.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: s.o.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: s.o.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: s.o.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: s.o.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: s.o.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: s.o.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: s.o.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: s.o.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: s.o.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: s.o.

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Eigenerkärung zu Russlandbezug unter Ziffer 2.2. des Fragenkatalogs

Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, durch Ankreuzen von "JA"

1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h.,

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln.

2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen.

3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben.
Grenzübergreifende RechtsvorschriftenBeschreibung: Die Eigenerkärung zu Russlandbezug unter Ziffer 2.2. des Fragenkatalogs beruht auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/2878.
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zur Abgabe eines Angebotes ist die vorherige Registrierung unter vorgenannten Link erforderlich.

Im Rahmen der Ausschreibung dient der auszufüllende Fragenkatalog "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" der Vorinformation über die Leistungsfähigkeit, die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Bieter (Eignungsprüfung). Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eig-nungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils gefor-derte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung einer erreichbaren und auskunftsfähigen Ansprechperson erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dieser Fragenkatalog ist durch die verschlüsselte elektronische Übermittlung an den Auftraggeber ohne Unterschrift gültig. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Rahmen der Auswertung den Inhalt bei dem jeweiligen Bieter verifizieren zu lassen. Inhaltliche Änderungen des vorgegebenen Formulartextes sind unzulässig; räumliche Erweiterungen, soweit erforderlich, zulässig.

1.
Bietergemeinschaften müssen zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Fragenkatalog Ziffer 1.3 folgende Erklärung abgeben:
Der Auftrag soll in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden.
JA (durch Ankreuzen)
Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft (bitte das entsprechende Mitglied benennen) erklärt hiermit, dass

1.dieses von der Bietergemeinschaft berechtigt ist, diese gegenüber dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und während der Vertragserfüllung rechtsverbindlich zu vertreten.
2.dieses berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
3.alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
4.diesem bekannt ist, dass die Vergabestelle sich vorbehält nachzuprüfen, ob durch die Bildung dieser Bietergemeinschaft eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und uns unter Fristsetzung auffordern kann, hierzu Stellung zu nehmen. Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Abrede stellt einen Ausschlussgrund dar.

Das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft sichert zu, dass die in Anhang 1 am Ende dieses Dokuments gemachten Angaben zu der Bietergemeinschaft zutreffend sind. Es gewährleistet, dass die Bietergemeinschaft gemeinschaftlich sämtliche geforderten Eignungsanforderungen erfüllt. Der Bietergemeinschaft ist bewusst, dass der Auftraggeber sich vorbehält, im Rahmen der Angebotswertung den Inhalt dieser Eigenerklärung bei den einzelnen Mitgliedern verifizieren zu lassen.

Falls die Frage zur Bietergemeinschaft mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 1: "Mitglieder der Bietergemeinschaft" auszufüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss.


2.
Erklärung zur Eignungsleihe : (Ziffer 1.4 Fragenkatalog) :
Ist beabsichtigt, gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten eines anderen Unter-nehmens für die Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)?

"JA" oder "NEIN"(durch Ankreuzen)

Soweit der Bieter für seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, erklärt dieser, dass ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Kapazi-täten desbenannten Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung zur Ver-fügung stehen werden.

Zum Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens legt der Bieter entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Unternehmen ("Verpflichtungserklärung Eignungsleihe") vor. Bei mehreren eignungsleihenden Unternehmen ist die Verpflichtungserklärung je Unternehmen (Eignungsverleiher) mit dem Angebot einzureichen.

Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, sind ggf. Angaben im Anhang 2: "Angaben zu Unterauf-tragnehmern" zu machen sowie das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" von dem Unternehmen ausgefüllt mit dem Ange-bot einzureichen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.

3.
Ziffer 4.1 Fragenkatalog: Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz
Der Bieter erklärt, ob die Lieferung / Leistung unter Einsatz von Unterauftragnehmern erbracht wird. Durch Ankreuzen von "JA" oder "NEIN" Falls die Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist der Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" auszufüllen.

Durch Ankreuzen von "JA" erklärt der Bieter, dass die in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" von ihm aufgeführten Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der Bestimmungen zum Unteraufragnehmereinsatz gemäß den für diese Ausschreibung geltenden Vertragsbedingungen für den betroffenen Leistungsteil ausgewählt wurden.

Die Zustimmung des Auftraggebers zu den in Anhang 2: "Angaben zu Unterauftragnehmern" benannten Unterauftragnehmern sowie zu den bezeichneten Teilleistungen gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienBekanntmachung
EignungskriterienBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mindestkriterium:
Eigenerklärung unter Ziffer 3.1 des Fragenkatalogs: Verfügt der Bieter über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.500.000,00 € für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden pro Vertragsjahr? Durch Ankreuzen von "JA"

Bei "Nein":
Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Auftragserteilung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung mit der vorgenannten Deckungssumme abschließt? Durch Ankreuzen von "JA"
Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestkriterium: Unter Ziffer 3.2 des Fragenkatalogs: Eigenerklärung Mindestanforderung auftragsbezogener Umsatz: Der Bieter erklärt, dass der Umsatz des Unternehmens jährlich, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, für die Unterstützung und Erstellung digitaler Services, Projekte und Produkte über 50 Millionen EUR netto lag. Durch Ankreuzen von "JA"
Zusätzlich bei Bietergemeinschaft:
Name des Mitglieds, das den Mindestumsatz erbracht hat:

Zusätzlich bei Eignungsleihe:
Name des Unterauftragnehmers, der den Mindestumsatz erbracht hat:
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestkriterium: Unter Ziffer 4.2 des Fragenkatalogs durch Ankreuzen von "JA"

Kann der Bieter mindestens drei Referenzprojekte von gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots) erbrachten Leistungen über eine erfolgreiche Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Projekte nachweisen?

Die Mindestanforderungen, die je Referenz erfüllt sein müssen, damit ein Projekt als vergleichbar erachtet wird, sind:

1.Die Leistung beinhaltet die Exploration, Konzeption, Entwicklung, Einführung und Anbindung (an Kundensysteme) von Produkten und Services.
2.Projektgröße > 500 PT.
3.Die Leistung wurde zu mindestens 70% in Eigenleistung (Umsetzung erfolgt mit mind. 70% eigenem Personal) durch den Bieter erbracht.
4.Mind. 50.000 User.
5.Die Leistung muss für ein Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern er-bracht worden sein.
6.Die Leistung beinhaltet den Einsatz agiler Softwareentwicklung.
7.Die Leistung beinhaltet die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Drittanbietern des Kunden.
8.Der Bieter muss die Leistungen mindestens 12 Monate erbracht haben (Stichtag: Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots).

-Mindestens eines der geforderten Referenzprojekte muss zusätzlich KRITIS-relevant sein,
-mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse
-und mindestens eines der Referenzprojekte muss über die Zulassung eines digitalen Produkts in der Telematik-Infrastruktur erbracht worden sein. Alle drei Anforderungen können durch eine einzige Referenz erfüllt werden.

Die Darlegung zu den Referenzprojekten ist detailliert und vollständig in 00-03-02 "Nachweis Unternehmensreferenzen" vorzunehmen. Pflichtangaben sind: Name des Referenzkunden Branche, Telefonnummer und Ansprechpartner, Geleistete Personentage Gesamt davon Unterstützung bei der Exploration, Konzeption, Entwicklung, Einführung und Anbindung (an Kundensysteme) von Produkten und Services.:, Zeitraum,

Referenzbeschreibung (maximal 1 DIN A 4 Seite, wir bitten um eine aussagekräftige schrift-liche Erläuterung):
-Projektname / Art des Projekts
(die Kategorie/der Bereich, zu dem das Projekt gehört - grundlegender Zweck bzw. das Hauptziel des Projekts)
-Leistungsinhalte
(konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte und Schwerpunkte (bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Darstellung des Zusammenwirkens sämtlicher Projektbeteiligter)
-Projektergebnisse
(konkrete Ergebnisse oder Erfolge, die im Rahmen des Projekts erreicht wurden)


Nur bei Bietergemeinschaft zusätzlich:
Name des Mitglieds, das die Referenzleistung erbracht hat:

Nur bei Eignungsleihe zusätzlich:
Name des Unterauftragnehmers, der die Referenzleistung erbracht hat:
Informationssicherheit
Beschreibung: Mindestkriterium: Eigenerklärung Sicherheitszertifizierung
unter Ziffer 4.3 des Fragenkatalog

Durch Ankreuzen von "JA": Der Bieter erklärt, dass dieser über eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 verfügt, deren Anwendungsbereich die gesamte Dienstleistung der hier ausgeschriebenen Leistung umfasst.


Bei "NEIN":
Verfügt der Bieter über einen (von externer Stelle bescheinigten und zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens gültigen) vergleichbaren Nachweis i. S. v. § 33 VgV für ein eingeführtes und angewandtes Informationssicherheitssystem?

Durch Ankreuzen von "JA" und Benennung dieses vergleichbaren Nachweises.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich den benannten Nachweis vorlegen und erläutern zu lassen.

Bei Bietergemeinschaften gilt diese Mindestanforderung für sämtliche Mitglieder.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mindestkriterium: unter Ziffer 4.4. des Fragenkatalogs:
Der Bieter erklärt, dass dieser im Auftragsfall für alle Positionen im Projekt, welche in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen, Mitarbeiter mit folgendem Sprachniveau einsetzen kann:

-Deutsch als Muttersprache oder
-Deutsch Niveaustufe C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen"
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mindestkriterium Skillprofile (1)

Für alle 16 Skillprofile unter (1)-(4) gilt:
Der Bieter erklärt durch Ankreuzen von "JA" unter Ziffer 4.5 des Fragenkatalogs dass er bzw. seine Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation und Erfahrung besitzen, um die nachfolgend aufgeführten Skillprofile vollumfänglich abdecken zu können und dass er die jeweilige geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern mit den erforderlichen Qualifikationen für die aufgeführten Skillprofile im Unternehmen beschäftigt. Die spezifischen Eigenerklärungen zur Qualifikation und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sind in Anlage 00-03-03 "Eigenerklärung_Skillprofile" auszufüllen. Die Mindestanzahl der geforderten Mitarbeiter der Skillprofille ist ebenfalls in der Anlage 00-03-03 "Eigenerklärung_Skillprofile" zu finden. Die Erfüllung der nachfolgend und im Dokument 01-02-01 "Anforderungen_Skillprofile" beschriebenen Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Aufgabenbetrauten gilt mit der nachfolgend abgefragten Zusage des Bieters als vertraglich zugesichert. Sofern der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, so hat er dies im Anhang 2 "Angaben zu Unterauftragnehmern im Dokument 00-03 "Fragenkatalog_Eignungsanforderungen" darzustellen.
Im Rahmen der jeweiligen Skillprofile müssen die eingesetzten Mitarbeiter über verschiedene Wissensgrade in relevanten Wissensgebieten und Erfahrungsgrade verfügen. In den Skillprofilen sind die Abkürzungen BW, FW, und EW aufgeführt und bezeichnen die entsprechenden Mindestanforderungen wie folgt:
(1)Basiswissen (BW)
Beherrschung der elementaren Funktionen innerhalb des Wissensgebietes mit mindes-tens einjähriger praktischer Erfahrung.
(2)Fachwissen (FW)
Mindestens zweijährige praktische Erfahrung in dem Wissensgebiet, mit der Fähigkeit, übertragene Aufgaben selbständig und konsequent innerhalb eines vorgegebenen Zeit-raumes zu lösen. Sofern das Wissensgebiet noch keine zwei Jahre auf dem Markt verfüg-bar ist, gilt die entsprechende kontinuierliche praktische Erfahrung im Wissensgebiet seit Existenz desselbigen.
(3)Expertenwissen (EW)
Beherrschung des Wissensgebietes als Experte. Mindestens vierjährige, kontinuierliche praktische Erfahrung im Wissensgebiet mit der Fähigkeit, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen, die über das Maß des Fachwissens hinausgehen. Strukturierte, analytische Vor-gehensweise zeichnet den Experten aus. Sofern das Wissensgebiet noch keine vier Jahre auf dem Markt verfügbar ist, gilt die entsprechende kontinuierliche praktische Erfahrung im Wissensgebiet seit Existenz desselbigen.

Skillprofile im Einzelnen:

1.
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Productowner / -manager":
-Produktentwicklung: Produktentwicklungsprojekte mit einem multifunktionalen und agilen Team (EW);
-Methoden: Durchführung von Projekten und der strukturierten Analyse von Produktanforderungen (EW);
-Tools: Agile Projektmanagement-Tools, wie z. B. JIRA, Trello, Asana oder Microsoft Project (EW);
-Produkte und Dienstleistungen: Planung und Koordination der Entwicklung und Umsetzung von neuen Produkten bzw. Dienstleistungen und Projekten, wie Productbacklog pflegen und Userstories schreiben (EW).

2.
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Projektmanager":
-Projektmanagement-Methoden: Traditionelle (z. B. Wasserfall) und agile Projektmanagement-Methoden (z. B. Scrum, Kanban) (EW);
-Mobiltechnologien: Grundlagen und Besonderheiten der mobilen Anwendungsentwicklung und der damit verbundenen Technologien (EW);
-Tools und Software: Projektmanagement-Tools, wie z. B. JIRA, Trello, Asana oder Microsoft Project (EW);
.Kommunikation: Mündliche und schriftliche Kommunikation, um effektiv und effizient mit Teammitgliedern und Stakeholdern zu interagieren (EW);
.Zeitmanagement: Effizientes Zeitmanagement und Prioritätensetzung, um Fristen einzuhalten (EW);
-Problemlösung: Kreative und analytische Problemlösungsstrategien/-methoden zur Identifikation und Lösung von Problemen, die im Projektverlauf auftreten können (EW);
-Stakeholder-Management: Verständnis und Management der Bedürfnisse und Erwartungen der Stakeholder (EW);
-Konfliktlösung: Identifizierung und Lösung von Konflikten innerhalb des Teams oder mit Stakeholdern (EW);
-Budgetmanagement: Erstellung und Verwaltung von Projektbudgets, um die Einhaltung der finanziellen Vorgaben und die wirtschaftliche Durchführung des Projekts sicherzustellen (EW);
-Risikomanagement: Identifizierung potenzieller Risiken und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung (EW);
-Qualitätsmanagement: Qualitätssicherung und -kontrolle, um sicherzustellen, dass das Endprodukt den Anforderungen und Qualitätsstandards entspricht (EW).
3.
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Agile Coach":
-Agile Frameworks: Agile Ansätze, wie Scrum, Kanban, SAFe, Lean und andere (EW);
-Change-Management: Begleitung organisatorischen Wandels durch Kommunikation und gezielte Maßnahmen (EW);
-Projektmanagement: Steuerung und Optimierung von Projekten innerhalb agiler Umgebungen (EW);
-Coaching: Begleitung von Teams und Einzelpersonen, um Eigenverantwortung und Selbstorganisation zu fördern (EW);
-Kommunikation: Klarer und effektiver Austausch auf allen Ebenen der Organisation (EW);
-Konfliktlösung: Professioneller Umgang mit Spannungen und Konflikten innerhalb von Teams (EW);
-Problemlösung: Identifikation und Analyse von Hindernissen sowie Entwicklung von praktikablen Lösungsstrategien (EW);
-Datenanalyse: Bewertung von Kennzahlen und Unterstützung kontinuierlicher Verbesserungen (EW);
-Motivation und Inspiration: Teams dazu ermutigen, innovative Lösungen und kontinuierliche Verbesserung zu verfolgen (EW).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Fortsetzung: Mindestkriterium Skillprofile (2)

4
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Scrum-Master":
-Agile Methoden: Scrum-Prinzipien, -Prozesse und -Praktiken (EW);
-Agile Methoden: Agile Methoden und Frameworks neben Scrum, wie Kanban, Lean- und Extreme-Programming (XP) (EW);
-Projektmanagement: Überblick über Fortschritte und Ressourcen im Projektmanagement (EW);
-Analytische Fähigkeiten: Messung der Effektivität im Team; Analyse des Reifegrads und Potentiale des Teams; Optimierung der Prozesse und Performanz im Team (EW);
-Kommunikation: Mündliche und schriftliche Kommunikation, um effektiv mit Teammitgliedern und Stakeholdern zu interagieren (EW);
-Konfliktlösung: Identifizierung und Lösung von Konflikten innerhalb des Teams oder mit Stakeholdern (EW);
-Coaching und Mentoring: Coaching und Mentoring von Teammitgliedern, um deren persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern (EW);
-Tools und Software: Tools wie Jira, Trello, oder Asana zur Verwaltung von Projekten und Aufgaben (EW);
-Grundlagen der Softwareentwicklung: Verständnis der Grundlagen der Softwareentwicklung und der Technologie, die das Team verwendet (BW).

5
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Service-Designer":
-Service-Design-Methoden: Service-Design-Methoden, wie Stakeholder-Mapping, Blueprinting und Prototyping (EW);
-Forschungsmethoden: Qualitative und quantitative Forschung, inklusive Methodenkombination (Triangulation) für umfassende Analysen; Nutzung und Interpretation komplexer Datensätze zur Entwicklung und Optimierung von Services (EW);
-Strategieberatung: Gestaltung und Optimierung von End-to-End User-Journeys sowie operativen Prozessen auf Basis strategischer Ziele (EW).

6
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior User-Researcher":
-Methodenkenntnisse: Qualitative und quantitative Forschungsmethoden; Ethnografische Studien, Tagebuchstudien, Card-Sorting und A/B-Tests (EW);
-Analytische Fähigkeiten: Analyse und Interpretation von Daten; Erfahrung in statistischen Analysen und Datenvisualisierungstechniken (EW);
-Softwarekenntnisse: Tools wie SPSS, R, Tableau, sowie Usability-Testing-Software; UX-Design-Tools wie Sketch, Figma oder Adobe XD (EW);
-Projektmanagement: Erfahrung, Projekte zu managen und termingerecht abzuschließen; Einsatz agiler Methoden und Frameworks wie Scrum und Kanban (EW);
-Trendbeobachtung: Beobachtung und Analyse von Markttrends und Wettbewerbsaktivitäten, um aktuelle und zukünftige Nutzerbedürfnisse zu antizipieren (EW).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Fortsetzung: Mindestkriterium Skillprofile (3)

7
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Market- und Competition-Research-Support":
-Analysemethoden: Datenanalyse und Interpretation, datenbasierte Entscheidungsfindung (EW);
-Marktkenntnisse: Einblicke in Branchenmechanismen, speziell im Gesundheitswesen (EW);
-Statistische Methoden: Kenntnisse in Statistik (quantitativ & qualitativ) (EW);
-Technisches Know-how: Analytics-Tools (z. B. Excel, Google Analytics) (EW);
-Datenvisualisierung: Erstellung von Charts und Berichten (EW);
-Wettbewerbsanalyse: Unternehmensstrategien und Wettbewerbsdynamiken, speziell im GKV Umfeld; Vergleich von Wettbewerbsdaten (EW);
-Recruiting: Geeignetes Netzwerk für das Recruiting von geeigneten Interviewpartnern (EW).

8
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Online-Marketing-Manager":
-Social Media Marketing: Planung, Umsetzung und Analyse von Social Media Kampagnen, Community Management (BW);
-E-Mail-Marketing: Erstellung, Versand und Optimierung von Newslettern, Segmentierung, Automatisierung (BW);
-Content-Erstellung: Entwicklung von Text-, Bild- und Videoinhalten für verschiedene Kanäle (BW);
-SEO/SEM: On-/Offpage-Optimierung, Keyword-Recherche, Google Ads, Performance-Messung (BW);
-Datenanalyse und Reporting: Auswertung von KPIs, Erstellung von Reports, Ableitung von Handlungsempfehlungen (BW);
-Strategische Planung: Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien und -zielen (BW);
-Kampagnenmanagement: Konzeption, Durchführung und Optimierung von Online-Kampagnen (BW);
-Kenntnis Marketing-Tools: Anwendung und Auswahl von Tools wie Google Analytics, Meta Business Suite, E-Mail-Tools (BW);
-Trend- & Marktanalyse: Beobachtung von Markttrends, Wettbewerbsanalysen, Identifikation neuer Potenziale (BW);
-Kundenorientierung/UX: Verständnis für Nutzerbedürfnisse, Optimierung der Customer Journey und Conversion Rates (BW).

9
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Web- und Mobile-Analytics-Analyst":
-Datenanalyse: Datenanalyse, einschließlich der Verwendung von Tools wie Google Analytics, Adobe Analytics, Firebase, Econda und anderen Analysetools (EW);
-Programmierung und Scripting: Programmiersprachen und Scripting, wie z. B. SQL, Python oder R, zur Datenmanipulation und -analyse (EW);
-Tag-Management: Tag-Management-Systeme wie z. B. Google-Tag-Manager, Tealium zur Implementierung und Verwaltung von Tracking-Tags (EW);
-Datenvisualisierung: Klare und aussagekräftige Datenvisualisierungen mittels Tools wie Tableau, Power-BI oder Google-Data-Studio (EW);
-Benutzererfahrung: Planung, Durchführung und Auswertung von z. B. A/B-Tests und anderen Experimenten; Erhebung, Analyse und Auswertung von Kunden-, Mitarbeiter- oder Marktfeedback mit z. B. Qualtrics (EW);
-Datenschutz und Compliance: Datenschutzbestimmungen und -richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Analysen und Datenverarbeitungen compliant sind (EW).

10
•Mindestens 4 Personen mit dem Skillprofil "Senior UX-Designer":
-User Research: Nutzerbefragungen, Interviews, Umfragen, Beobachtung, Analyse von Nutzerbedürfnissen und -verhalten (EW);
-Personas und Zielgruppen: Erstellung und Nutzung von Personas, Zielgruppenanalyse, Customer Journey Mapping (EW);
-Informationsarchitektur: Strukturierung von Inhalten, Navigationskonzepte, Sitemap-Entwicklung (EW);
-Wireframing und Prototyping: Skizzieren und Ausarbeiten von Wireframes, Entwicklung klickbarer Prototypen, Nutzung von Tools wie Sketch, Figma (EW);
-Usability-Testing: Planung, Durchführung und Auswertung von Usability-Tests, A/B-Tests, Iteration nach Nutzerfeedback (EW);
-Interaktionsdesign: Gestaltung von User Flows, Interaktionskonzepten, Touchpoints, Microinteractions (EW);
-Visuelles Design: Typografie, Farbtheorie, Iconografie, Anwendung von Designsystemen (EW);
-UX-Tools: Tools wie Adobe XD, Figma, Sketch, Axure, Balsamiq, InVision (EW);
-Grundlagen Webentwicklung: HTML, CSS, Responsive Design, technische Machbarkeit (FW);
-Markt- und Wettbewerbsanalyse: Benchmarking, Analyse von Konkurrenzprodukten, Ableitung von Best Practices (EW);
-Empathie und Nutzerzentrierung: Einfühlungsvermögen, Perspektivwechsel, Fokussierung auf Nutzerbedürfnisse und -probleme (EW).

11
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior UI-Designer":
-Visual Design: Layouts, Icons, Markenadaption und visuelle Konzepte (EW);
-Farbtheorie: Anwendung von Farbpaletten, Kontraste, einfache Farbharmonie (EW);
-Typografie: Entwicklung und Durchsetzung von Typografierichtlinien, Hierarchien (EW);
-Layout und Komposition: Layouts, Grid-Systeme, Responsive-Layouts (EW);
-Design-Software: Figma, Sketch, Adobe XD: Bedienung und Funktionen (EW);
-Prototyping: Erstellung von Mockups und klickbarer Prototypen (EW);
-Interaktionsdesign: Gestaltung von Buttons, States und Microinteractions (EW);
-Responsive Design: Anpassung von Designs für Mobil und Desktop (EW);
-Designsysteme und UI-Libraries: Weiterentwicklung und Pflege von Designsystemen (EW);
-Kenntnisse HTML/CSS: Verständnis für Umsetzbarkeit, einfache Anpassungen (FW);
-Barrierefreiheit: Berücksichtigung von Accessibility-Standards (EW);
-Informationsarchitektur: Entwicklung von Navigationskonzepten, Sitemaps (EW);
-Grafikdesign: Erstellung von Icons, Illustrationen und Bildbearbeitung (EW);
-User Research: Teilnahme an Usability-Tests, Feedback einholen (EW).

12
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior UX-Writer":
-Fachliche Kenntnisse: Texten von Microcopy innerhalb digitaler Anwendungen in deutscher Sprache; Routinierter Umgang mit User Flows (strukturierte Prozesse) und Applikations-Ansichten; Gestaltung der Informationsarchitektur der Benutzerführung und des Interaktionsdesigns neuer digitaler Anwendungen (EW);
-Analysefähigkeit: Analyse sprachlicher User Experience und deren Entwicklung (EW).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Fortsetzung: Mindestkriterium Skillprofile (4)

13.
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior IT-Architekt":
-Architekturdesign: Softwarearchitektur und Designprinzipien, insbesondere im Kontext von mobilen Anwendungen (EW);
-Programmiersprachen: Programmiersprachen wie Java, Kotlin, Swift, sowie Backend-Sprachen wie Python, Node.js oder .NET (EW);
-API-Entwicklung und -Integration: Gestaltung und Implementierung von APIs und deren Integration in mobile, responsive Anwendungen (EW);
-Cloud-Services: Cloud-Dienste (z. B. AWS, Google Cloud, Azure) und deren Einsatzmöglichkeiten für skalierbare und robuste Backend-Systeme (EW);
-Projektmanagement: Planung, Koordination und Überwachung technischer Projekte (EW);
-Agile Methoden: Einsatz agiler Methoden und Frameworks wie Scrum und Kanban (EW);
-Dokumentation: Erstellung und Pflege umfassender technischer Dokumentationen (EW);
-Technologien: Aktuelles Wissen über die neuesten Trends und Technologien im Bereich der mobilen bzw. Webanwendungsentwicklung (EW);
-Regulatorische Anforderungen: Vertrautheit mit regulatorischen Anforderungen und Standards, die für die mobile Anwendung relevant sein können, speziell im Bereich Gesetzliche Krankenkassen und Telematik-Infrastruktur (EW).

14.
•Mindestens 4 Personen mit dem Skillprofil "Senior Frontend-Developer":
-Frameworks: Umgang mit modernen Frameworks, wie React/React Native, Swift UI, Kotlin, etc. (EW);
-Produktmanagement: Umsetzung von Produktideen in ein programmiertes und marktfähiges Produkt (EW);
-UI-Komponente: Entwicklung von wiederverwendbaren UI-Komponenten einfacher bis hoher Komplexität (EW);
-Versionierungssysteme: Umgang mit Versionierungssystemen, wie Git (EW);
-Schnittstellen-Technologie: Entwicklung von RESTful APIs und Webservices (EW).

15.
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Backend-Developer":
-Programmiersprachen: Python, Java, Node.js, Ruby, oder .NET (EW);
-API-Entwicklung: Entwicklung und Implementierung von RESTful APIs und GraphQL (EW);
-Datenbanken: Relationale Datenbanken (z. B. MySQL, PostgreSQL) und NoSQL-Datenbanken (z. B. MongoDB, Cassandra) (EW);
-Cloud-Services: Cloud-Plattformen wie AWS, Google Cloud Platform oder Microsoft Azure und deren Dienste für Backend-Entwicklung (EW);
-Sicherheitstechniken und -protokolle: Sicherheitstechniken und -protokolle zur Sicherstellung sicherer Datenübertragung und -speicherung (EW);
-DevOps: DevOps-Praktiken und Tools zur Automatisierung und Verbesserung der Softwarebereitstellung (EW);
-Version Control: Versionskontrollsysteme wie Git (EW);
-Monitoring und Logging: Implementierung von Monitoring- und Logging-Lösungen, um die Performance und Sicherheit der Anwendung zu überwachen (EW).

16
•Mindestens 2 Personen mit dem Skillprofil "Senior Fullstack Frontend- und Backend-Developer":
-Das Skillprofil "Senior Fullstack Frontend- und Backend-Developer" erfüllt kumulativ die Skillprofile "Senior Frontend- und Backend-Developer".
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich.
Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bieterge-meinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils gefor-derte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen.
Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung einer erreichbaren und auskunftsfähigen Ansprechperson erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindest-anforderungen erfüllen.
Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert.
Dieser Fragenkatalog ist durch die verschlüsselte elektronische Übermittlung an den Auftraggeber ohne Unterschrift gültig. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Rahmen der Auswertung den Inhalt bei dem jeweiligen Bieter verifizieren zu lassen. Inhaltliche Änderungen des vorgegebenen Formulartextes sind unzulässig; räumliche Erweiterungen, soweit erforderlich, zulässig.

Transitionskonzept, gemäß Ziff. 4.1 und Lösungskonzept, gemäß Ziff. 4.2 sind zwingend mit dem Angebot abzugeben und können nicht nachgefordert werden. Ihr Fehlen bedingt den zwingenden Ausschluss des Angebotes.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 11.07.2025 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 39 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 11.07.2025 10:00 Uhr
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://beschaffungen.barmer.de/
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194f4902a36-41dddcbc535fa4cf
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
Identifikationsnummer: 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Maximal kann der Auftraggeber Leistungen in Höhe von 32.150 PT abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, können nur noch die Standardleistungen bei Vertragsbeendigung nach Ziff. 7.2.1 der Leistungsbeschreibung beauftragt. Darüber hinaus kann aus der Rahmenvereinbarung kein Abruf mehr erfolgen, auch nicht gem. Ziff. 7.2.2 der Leistungsbeschreibung. (Höchstmenge i. S. v. EuGH Entscheidung vom 17. Juni 2021, C‑23/20 - Simonsen & Weel) Zukünftige Auftragsänderungen nach §132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB verbleiben vorbehalten.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 22.08.2025 Enddatum der Laufzeit: 21.08.2029
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Beschreibung: siehe 00-01_Angebotswertung_V1.docx, 00-02_Angebotsbewertungsmatrix_V1.xlsx, Gewichtung: 50,00

Preis, Beschreibung: siehe Anlage 00-01_Angebotswertung_V1.docx, Gewichtung: 50,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein


Als Teilnehmer an der Ausschreibung erhalten Sie aktuelle Mitteilungen zu dem Verfahren u. a. auch per E-Mail von dem Benachrichtigungsservice der Vergabeplattform. Diese automatischen Benachrichtigungen der Vergabeplattform sind während eines laufenden Vergabeverfahrens nicht abstellbar, da Daten der Bieter zu laufenden Ausschreibungen aufgrund bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden können. Eine Abmeldung, wie bei einem Newsletter, ist insofern nicht möglich.